Anmeldung zur Betreuung

Sehr geehrte Eltern,

seit Beginn des Schuljahres 08/09 bietet die Anne-Frank-Schule mit Unterstützung durch die Stadt Raunheim ein Ganztagsprogramm an fünf Tagen in der Woche an.

Für die Schülerinnen und Schüler findet montags, dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.45 Uhr Unterricht statt, mittwochs und freitags bis 13.30 Uhr. Wir bieten Ihnen zusätzlich an, Ihr Kind auch am Mittwoch- und Freitagnachmittag, von 13.30 Uhr bis 16 Uhr, fürsorglich und mit vielseitigen pädagogischen Angeboten zu betreuen.

Im Folgenden sind die Regularien zur Teilnahme aufgeführt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und bewahren sie sorgfältig auf.

1. Allgemeines

1.1 Ziele der Arbeit

Allgemeine Zielsetzung der Betreuungsangebote sind die ganzheitliche Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Erlangen guter schulischer Leistungen.

Das Entfalten persönlicher und sozialer Kompetenzen durch die Entwicklung kreativer, gestalterischer und musischer Fertigkeiten unterstützt die Schülerinnen und Schüler beim Identifizieren eigener Talente und Ressourcen, auch im Hinblick auf die spätere Herausbildung von Ausbildungsund Berufswünschen.

1.2 Aufgaben und Angebot

Die Betreuung der Schulkinder beginnt mittwochs und freitags um 13.30 Uhr, nach dem Ende des vormittäglichen Regelunterrichts und endet um 16.00 Uhr. Die Einnahme eines Mittagessens in der Cafeteria der Schule wird angeraten,
stellt aber keine Verpflichtung dar. Zu den Angeboten am Nachmittag gehört ein vielfältiges Angebot an
Arbeitsgruppen, aus denen die Schülerinnen und Schüler frei wählen können sowie ein altersgerechtes Freizeitangebot.

Dienstags besteht am Nachmittag die Möglichkeit sich auf Klassenarbeiten und Tests vorzubereiten.

1.3 Berechtigung

Die Teilnahme am Betreuungsprogramm steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-8 offen. Die Schule entscheidet nach ihren Kriterien über die Aufnahme.

Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Schülerinnen und Schüler, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden für die Dauer der Krankheit nicht aufgenommen.

2. Benutzerordnung

2.1 Betreuungszeiten

Die Nachmittagsbetreuung beginnt für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer mit dem Ende des Regelunterrichts um 13.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

Das nachmittägliche Angebot bestehend aus Arbeitsgruppen und Freizeitangeboten erfolgt durch Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Raunheim sowie durch örtliche Vereine.

Jeweils am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet für alle Schülerinnen und Schüler die Schule nach dem Regelunterricht, d.h. an diesem Tag findet keine Betreuung statt.

2.2 Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt durch Antrag und nach schriftlicher Zusage durch die Anne-Frank-Schule.

2.3 Pflichten der Erziehungsberechtigten

2.3.1 Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind/ihre Kinder regelmäßig teilnimmt/teilnehmen. Ein Fehlen des Kindes/der Kinder ist unverzüglich der Anne-Frank-Schule unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

2.3.2 Sollen Schülerinnen oder Schüler die Betreuung vorzeitig verlassen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten.

2.3.3 Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass ihr Kind/ihre Kinder mit allen jeweils notwendigen Materialien (z.B. Sportsachen) ausgestattet ist/sind.

2.3.4 Die Erziehungsberechtigten bzw. bevollmächtigte Dritte haben die Bestimmungen einzuhalten und die monatliche Teilnahmegebühr zeitig zu entrichten.

3. Pflichten der Anne-Frank-Schule

3.1 Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt mit der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler im Büro der Betreuung und endet um 16.00 Uhr.

3.2 Die Kinder verlassen in der Regel die Anne-Frank-Schule nach Ende der Betreuungszeit um 16.00 Uhr.

4. Versicherung

4.1 Die Nachmittagsbetreuung an der Anne-Frank-Schule stellt eine schulische Maßnahme dar und unterliegt dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. Dementsprechend sind die Schülerinnen und Schüler über die Hessische Gemeindeunfallversicherung versichert.

4.2 Für Schäden, die Kinder verursachen, können die Eltern haftbar gemacht werden. Eine Haftung für Verlustsachen kann seitens der Anne-Frank-Schule nicht übernommen werden.

5. Gebühren

5.1 Für die Nutzung des Betreuungsangebotes wird eine, von den Erziehungsberechtigten im Voraus zu zahlende, Benutzungsgebühr in Höhe von monatlich 20,- Euro erhoben, gleich ob sie ihr Kind nur an einem oder an beiden Tagen angemeldet haben.

Wird der Einzug von der Hausbank mangels Deckung zurückgewiesen und erfolgt innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Fälligkeitstermin keine Barzahlung, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer zum Monatsende von der Betreuung ausgeschlossen werden.

5.2 Die Gebühr ist stets für einen Monat zu entrichten. Im Ferienmonat Juli sind keine Gebühren fällig.

5.3 Jede Schülerin/jeder Schüler hat die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen in der Cafeteria der Schule einzunehmen. Die Einnahme des Mittagessens stellt keine Verpflichtung dar, wird aber seitens der Schule angeraten.

Das Mittagessen kostet täglich 2,50 Euro, die gewünschte Einnahme kann direkt in der Schule täglich, wöchentlich oder monatlich angezeigt werden.

6. Abmeldung/Kündigung

6.1 Abmeldungen oder Änderungen sind halbjährlich möglich und jeweils zum 30.11. oder 31.05. des Jahres für das darauf folgende Schulhalbjahr schriftlich anzuzeigen.

6.2 Werden die Regularien nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes/des Jugendlichen einen für den Betreuungsbetrieb unzumutbare Belastung, so kann das Kind/der Jugendliche vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden.

6.3 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die öfter oder ohne Entschuldigung länger als zwei Wochen fehlen, verlieren das Anrecht auf den bestehenden Betreuungsplatz.

7. Datenschutz

7.1 Für die Bearbeitung der Anmeldung zur Betreuung sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Löschung dieser Daten erfolgt nach dem Ausscheiden des Kindes/des Jugendlichen aus dem Betreuungsbereich.

7.2 Durch die Bekanntmachung und Aushändigung dieser Regularien werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 HDSG über die Aufnahme der in 7.1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.

8. Inkrafttreten

Diese Regularien treten am 24.08.2009 in Kraft.

Petra Boulannouar
-Schulleiterin-